Die Methodensammlung BVL ist ein kostenpflichtiger Onlinedienst der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach
- § 64 LFGB
- § 38 TabakerzG
- § 28 b GenTG
für Lebensmittelüberwachungsstellen und Prüfinstitutionen. Er ist kostenpflichtig, wird aber über das BVL für Einrichtungen, die mit der amtlichen Überwachung der dem §64 LFGB, §38 TabakerzG, §28 b GenTG unterliegenden Erzeugnisse betraut sind, kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Am 07.09.2005 ist das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB) in Kraft getreten. Es löst das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ab, wobei die gesetzlichen Regelungen zu Tabak und Tabakprodukten durch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) erfasst werden. Der gesetzliche Auftrag zur Veröffentlichung einer amtlichen Sammlung zur Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln, ehemals § 35 LMBG, wird nunmehr durch den § 64 Abs. 1 LFGB abgelöst und um den Bereich Futtermittel § 64 Abs. 2 erweitert. Dabei gelten im LFGB weitgehend für den Bereich Lebensmittel und sonstige Bedarfsgegenstände sowie für die kosmetischen Mittel die bisherigen Vorschriften des LMBG.